Die MV-SPD hat darauf hingewiesen, dass das Bundesjustizministerium einen Widerspruch erkannt habe zwischen dem „Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern“ und einem möglichen gemeinsamen Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen in Eingetragenen Partnerschaften. Tatsächlich heißt es dort: „Die Rechtsordnung darf die Adoption eines Kindes nur zwei miteinander verheirateten Personen, ob sie nun gleichzeitig oder nacheinander annehmen, oder einer Person allein gestatten.“ Mit den teilnehmenden Staaten eine neue Konvention zu vereinbaren, wird möglicherweise erst dann gelingen, wenn es in allen Ländern eine Eingetragene Partnerschaft gibt. Allerdings gehören hier auch Länder wie Mazedonien und Polen dazu.
Update: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 21. Juni 2007 im Bundestag [PDF] davon berichtet, dass das Übereinkommen abgeändert worden sei und Adoptionen durch schwule und lesbische Paare nicht mehr im Wege stehen würde. Das neue Abkommen müsse aber noch ratifiziert werden, den Text habe ich nicht gefunden. Weiter sagte sie, dass das Ministerium ein Forschungsprojekt zu der Thematik in Auftrag geben werde, bevor man sich dort weiter mit dem Adoptionsrecht beschäftigen würde.