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Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern (Update)

26. Juli 2007 · Kommentar schreiben

Die MV-SPD hat darauf hingewiesen, dass das Bundesjustizministerium einen Widerspruch erkannt habe zwischen dem „Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern“ und einem möglichen gemeinsamen Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen in Eingetragenen Partnerschaften. Tatsächlich heißt es dort: „Die Rechtsordnung darf die Adoption eines Kindes nur zwei miteinander verheirateten Personen, ob sie nun gleichzeitig oder nacheinander annehmen, oder einer Person allein gestatten.“ Mit den teilnehmenden Staaten eine neue Konvention zu vereinbaren, wird möglicherweise erst dann gelingen, wenn es in allen Ländern eine Eingetragene Partnerschaft gibt. Allerdings gehören hier auch Länder wie Mazedonien und Polen dazu.

Update: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 21. Juni 2007 im Bundestag [PDF] davon berichtet, dass das Übereinkommen abgeändert worden sei und Adoptionen durch schwule und lesbische Paare nicht mehr im Wege stehen würde. Das neue Abkommen müsse aber noch ratifiziert werden, den Text habe ich nicht gefunden. Weiter sagte sie, dass das Ministerium ein Forschungsprojekt zu der Thematik in Auftrag geben werde, bevor man sich dort weiter mit dem Adoptionsrecht beschäftigen würde.

Kategorien: Adoption

Ärgerlich und dumm

11. Juli 2007 · 2 Kommentare

… war der Auftritt der CDU/CSU im Bundestag zur Besprechung der Gesetzenwürfe von FDP, Grünen und Linkspartei (PDF) zum Abbau der verbleibenden Diskriminierungen in Bundesgesetzen.

Entweder ist man in der Union intellektuell nicht fähig, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Lebenspartnerschaft zu verstehen, oder man verkauft die Wähler für dumm. Oder: Man redet den Stammtischen nach dem Maul. Wie kommen sonst solche Aussagen zustande:

Georg Fahrenschon (CDU/CSU): „Das Bundesverfassungsgericht hat uns
auch mit auf den Weg gegeben, dass wir aufgrund des besonderen Instituts der Ehe ihre Privilegierung sicherstellen müssen. Wenn wir die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften angleichen und genauso privilegieren wie die Ehe, dann ist die Ehe nicht mehr besonders privilegiert. Aus diesem Grunde sind wir nicht mehr bereit, bei Ihrem Vorhaben mitzumachen.“

Fahrenschon versteht nicht, was das Bundesverfassungsgericht erkannt hat: Dass Ehe und Lebenspartnerschaft nicht miteinander in Konkurrenz stehen und eine Priviligierung der Ehe somit nicht erforderlich ist. Wie andere Unionspolitiker auch, tut Fahrenholz so, als hätten Schwule und Lesben die Wahl zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft. Nur so macht ihre Argumentation Sinn.

Wie hieß es noch beim Bundesverfassungsgericht: “Es ist verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe ausgestaltet und mit geringeren Rechten versehen werden müssten.”

Ganz schlimm wurde es aber mit Fahrenholz’ Kollegin Daniela Raab, einer furchtbaren Person (mit Real Player ansehen). Angenommen, Mutter Raab hätte einen schwulen Sohn: Man konnte sich bei diesem Auftritt im Bundestag genau vorstellen, wie sie mit ihm umgehen würde. Sie zeigte den verständnislosesten, kühlsten Auftritt, den man sich vorstellen konnte.

Ihr erster Satz (man stelle sich dazu eine etwa 30-jährige Eiskönigin vor): „Ich möchte mich gar nicht bemühen, nachzuzählen, wie oft wir wegen dieser Thematik nun schon hier zusammengekommen sind.“ – Offensichtlich noch nicht oft genug, gute Frau, also bemühen Sie sich ruhig. „Ein noch Mehr an Gleichstellung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft wird es mit uns nicht geben. Wir akzeptieren die bisherige Gesetzgebung dazu, mehr aber auch nicht.“ Das war ihre Einleitung, und damit war eigentlich auch schon alles gesagt. Außer, dass auch sie unfähig war, das Verfassungsgerichtsurteil zu erfassen: „Alle weiteren Ansätze, die darüber hinausgehen und die insbesondere dazu führen, dass es keinerlei Unterschied mehr zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft geben soll, halten wir für gesellschaftspolitisch verfehlt und außerdem für verfassungswidrig.“

Nochmal für Frau Raab: “Es ist verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe ausgestaltet und mit geringeren Rechten versehen werden müssten.” Was kann man daran nicht verstehen? Wie simpel müsste man gestrickt sein, wenn es nicht nur vorgetäuschtes Unwissen ist?

Raab zeigte keinerlei Mitgefühl. Sie hat mit Sicherheit noch nie darüber nachgedacht oder erfahren, wie es ist, jemanden zu lieben (oder gar für diese Liebe von anderen verachtet zu werden). Wenn es nach ihr ginge, würden sich Schwule und Lesben im Schrank aufhalten oder besser noch in Demut eine Heteroehe eingehen. Der Eindruck, den Raab vermittelte: Schwules Leben ist Leiden, und das ist auch gut so.

Erwähnung finden sollen aber auch all diejenigen Abgeordneten, die sich für eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe ausgesprochen haben. Von der FDP waren das Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, Guido Westerwelle und Volker Kauch, von den Grünen Volker Beck, von der Linkspartei Barbara Höll mit ihrem Gedicht über die Liebe, und von der SPD Brigitte Zypries, Florian Pronold und Christine Lambrecht.

Kategorien: 1:1 · CDU/CSU

BVerfG zu anderen Lebensformen: Gleichstellung ein Kann, aber kein Muss. Ehe angeblich besser für Kinder

17. März 2007 · Kommentar schreiben

Das Bundesverfassungsgericht führt seine Tradition fort, die Sonderstellung der Ehe im Grundgesetz als ein Kann zu begreifen. Wie auch schon bei der Entscheidung zum Lebenspartnerschaftsgesetz hat das Gericht im Urteil zur Kostenübernahme bei der Künstlichen Befruchtung formuliert, dass es dem Gesetzgeber freistehe, andere Lebensformen mit der Ehe gleichzustellen. Eine Verpflichtung nach dem Gleichheitsgrundsatz ergäbe sich jedoch nicht. Vielmehr erlaube das Grundgesetz die Priviligierung von Eheleuten.

Soweit so gut. Es ist in Deutschland also eine Sache der Politik, für die Abschaffung der Diskriminierung anderer Lebensformen einzutreten (vgl. beispielsweise Julia Seeliger von den Grünen).

Nicht verstehen kann ich jedoch die Ausführungen des Gerichts, dass die Ehe „den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft“. Dass die Ehe auf Lebenszeit angelegt sei, ist insofern Unsinn, als dass sie faktisch, wie eine nichteheliche Gemeinschaft auch, nur für den Moment gilt. Ist das gemeinsame Glück vorbei, gehen auch Eheleute vernünftigerweise getrennte Wege – dann als Ex-Eheleute.

Und durch die Eheschließung hat das Kind mehr Chancen, von beiden Eltern betreut zu werden? Was hat das mit dem Trauschein zu tun? Was sagt der Familenstand darüber aus, wer wen wie oft sieht? Kann man sich auch vorstellen, dass Nichtverheiratet sich die Kinderbetreuung teilen? Oder das Ehemänner ihre Kinder nur spätabends schlafend erleben? Das scheint mir doch arg unsinnig zu sein.

Und schließlich seien Ehegatten verpflichtet, ihre Familie zu unterhalten. Na toll. Ist nicht jeder Mensch verpflichtet, seine Kinder zu ernähren? Nun, der Unterschied scheint zu sein, dass der eine Ehepartner den anderen miternähren muss, während der eine Lebenspartner den anderen verhungern lassen darf – und das wäre auch schlecht für die Kinder. Das nehme ich an, aber darf darauf die gesamte Argumentation fußen?

Ich denke, hier wird einer rechtlichen Institution eine Bedeutung beigemessen, die sie faktisch gar nicht hat. Eine vertrauensvolle Partnerschaft ist eine stabile Partnerschaft, mit Eheversprechen genauso gut wie ohne. Das Menschenbild, von dem die Verfassungsrichter ausgehen, ist aber wohl ein anderes. Nämlich dass Menschen ihre Partnerschaften von Gesetzen und Gelübden regeln lassen statt ihr individuelles Glück zu entwickeln. Schade.

Kategorien: 1:1 · Adoption

CDU: Generalsekretär bekräftigt Diskriminierungskurs

10. März 2007 · Kommentar schreiben

Nichts Neues von den Konservativen in Fragen der Homo-Ehe. Der CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hat den Kurs der Union bekräftigt, keine weitere Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe zu unterstützen. Für diese Legislaturperiode ist also definitv Schluss mit lustig, auch wenn die Grünen das gerne anders hätten. Wann sind die nächsten Wahlen? Erst 2009? Na toll.
(via queer.de)

Kategorien: 1:1 · Bündnis '90/Die Grünen · CDU/CSU

Studien: Homo-Eltern ohne Nachteile für Kinder

9. März 2007 · Kommentar schreiben

Ich wollte eine APA-Studie zur Elternschaft von Schwulen und Lesben und die Auswirkung auf deren Kinder vorstellen. Die Überblicksstudie trägt den Titel „Lesbian and Gay Parenting“ (PDF). Nachdem der etwas längere Blogbeitrag fertig war, traten aber Probleme mit meinem Client auf, weshalb der Artikel jetzt weg ist. Und ich bin frustriert und habe keine Lust die Arbeit nochmal zu machen. Hm…

Ich möchte den Artikel trotzdem auf jeden Fall empfehlen! Man wird erkennen, wie albern es ist anzunehmen, dass Schwule und Lesben im Vergleich zu jeweils vergleichbaren Heterosexuellen schlechtere Eltern wären, oder dass die Entwicklung ihrer Kinder gestört würde! Weder bei der Selbstwahrnehmung noch im Rollenverhalten noch in der sexuellen Orientierung zeigen sich Unterschiede zu anderen Kindern. Leider haben das weite Kreise der Gesellschaft, auch in der SPD und vereinzelt selbst bei den Grünen (Antje Vollmer!), noch nicht verstanden. Möglicherweise braucht es da noch ein paar Jahre persönlicher Erfahrung und wissenschaftlicher Begleitforschung, bis der Mythos von der potenziell gestörten Entwicklung in der Homo-Familie beseitigt ist.

Kategorien: Adoption

Kurzer Artikel zu Adoptionen

2. Februar 2007 · Kommentar schreiben

Ein kurzer, etwas älterer Beitrag zur Adoption durch Schwule und Lesben in Österreich findet sich hier. Zwei schwule Linzer haben aus Illinois/USA ein Mädchen adoptiert. Für deutsche ledige, d. h. nichtverpartnerte Schwule und Lesben wäre dies meines Wissens genauso möglich.

Kategorien: 1:1 · Adoption

Ehegatten- und Familiensplitting: Was will die CDU?

17. Januar 2007 · Kommentar schreiben

Nach Berichten von tagesschau.de arbeitet das CDU-geführte Familienministerium am Ehegattensplitting. Dem Bericht kann man aber leider nicht entnehmen, was genau sich Ministerin von der Leyen vorstellt.

Zwanzig Prozent der Gelder aus dem Ehegattensplitting gingen an Paare
ohne Kinder, andererseits wachse aber jedes vierte Kind nicht in einer Ehe
auf, soll von der Leyen zur Zeitung „Mannheimer Morgen“ gesagt haben. Gleichzeitig soll ein Sprecher betont haben, dass das Ehegattensplitting nicht zur
Disposition stünde, es gehe um eine Erweiterung um eine Familienkomponente.

Das klingt dann wiederum so, als ginge es nur um eine Unterscheidung von kinderlosen Eheleuten und verheirateten Paaren mit Kindern! Bei der Einkommenssteuer die Kinder zu berücksichtigen statt den Familienstand und so auch Unverheiratete in das Splitting miteinzubeziehen, wäre meiner Meinung nach eine viel vernünftigere und aufgeklärtere Herangehensweise und gleichzeitig ein wichtiger Schritt für schwule und lesbische Eltern, denen die Ehe sicher auf längere Zeit noch verwährt bleiben wird. Aber irgendwie sieht es danach aus, als würden die 25 Prozent der Kinder, die nicht in Ehen aufwachsen, doch weiter außen vorgelassen.

Siehe auch das hier

Kategorien: 1:1 · CDU/CSU · Steuerrecht

International: Kanadische Provinz muss für Jungen alle drei Elternteile anerkennen

4. Januar 2007 · Kommentar schreiben

Das Oberste Gericht von Ontario hat entschieden, dass die kanadische Provinz für einen Jungen alle drei Elternteile offiziell anerkennen muss. Der Junge lebt bei seinen lesbischen Müttern und hat Kontakt zu seinem biologischen Vater, einem Freund des Mütterpaares. Die geltenden Gesetze hatten es ihnen nicht ermöglicht, alle ihre Vorstellungen unter einen Hut zu bringen. Beispielsweise wäre eine Adoption durch die nichtleibliche Mutter nur auf Kosten der Rechte des Vaters möglich gewesen, was auch nach Ansicht des Gerichtes im vorliegenden Fall nicht im Sinne des Jungen gewesen wäre. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das geltende Recht nicht mit der gesellschaftlichen Entwicklung schrittgehalten hatte, und entschied im Sinne der Familie.
(via 365gay.com)

Kategorien: Adoption · International

taz-Reportage zu Pflegekindern in schwullesbischen Familien

9. November 2006 · 2 Kommentare

Eine Reportage zu Kindern in schwullesbischen Familien liefert die taz. Sowie ein paar Hintergrundinfos zur Pflegschaft.

Kategorien: Adoption

Beamte des Bundes: SPD und CDU wollen Lebenspartner gegenüber Ehepartnern benachteiligen

27. September 2006 · Kommentar schreiben

Während einzelne Bundesländer ihre verpartnerten Beamten mit verheirateten gleichstellen, erhält die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung aufrecht. In einem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Beamtenrechts plant die Koalition aus Union und SPD, dass Beamte für die Krankenversicherung ihrer Lebenspartner im Gegensatz zu Ehepartnern keine Beihilfe bekommen. Die Oppositionsparteien Grüne, FDP und Linkspartei haben immerhin erreicht, dass sich die Regierung in einer Anhörung im Parlament äußern muss.
(via queer.de)

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