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Beiträge vom Juli 2007

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern (Update)

26. Juli 2007 · Kommentar schreiben

Die MV-SPD hat darauf hingewiesen, dass das Bundesjustizministerium einen Widerspruch erkannt habe zwischen dem „Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern“ und einem möglichen gemeinsamen Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen in Eingetragenen Partnerschaften. Tatsächlich heißt es dort: „Die Rechtsordnung darf die Adoption eines Kindes nur zwei miteinander verheirateten Personen, ob sie nun gleichzeitig oder nacheinander annehmen, oder einer Person allein gestatten.“ Mit den teilnehmenden Staaten eine neue Konvention zu vereinbaren, wird möglicherweise erst dann gelingen, wenn es in allen Ländern eine Eingetragene Partnerschaft gibt. Allerdings gehören hier auch Länder wie Mazedonien und Polen dazu.

Update: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 21. Juni 2007 im Bundestag [PDF] davon berichtet, dass das Übereinkommen abgeändert worden sei und Adoptionen durch schwule und lesbische Paare nicht mehr im Wege stehen würde. Das neue Abkommen müsse aber noch ratifiziert werden, den Text habe ich nicht gefunden. Weiter sagte sie, dass das Ministerium ein Forschungsprojekt zu der Thematik in Auftrag geben werde, bevor man sich dort weiter mit dem Adoptionsrecht beschäftigen würde.

Kategorien: Adoption

Ärgerlich und dumm

11. Juli 2007 · 2 Kommentare

… war der Auftritt der CDU/CSU im Bundestag zur Besprechung der Gesetzenwürfe von FDP, Grünen und Linkspartei (PDF) zum Abbau der verbleibenden Diskriminierungen in Bundesgesetzen.

Entweder ist man in der Union intellektuell nicht fähig, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Lebenspartnerschaft zu verstehen, oder man verkauft die Wähler für dumm. Oder: Man redet den Stammtischen nach dem Maul. Wie kommen sonst solche Aussagen zustande:

Georg Fahrenschon (CDU/CSU): „Das Bundesverfassungsgericht hat uns
auch mit auf den Weg gegeben, dass wir aufgrund des besonderen Instituts der Ehe ihre Privilegierung sicherstellen müssen. Wenn wir die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften angleichen und genauso privilegieren wie die Ehe, dann ist die Ehe nicht mehr besonders privilegiert. Aus diesem Grunde sind wir nicht mehr bereit, bei Ihrem Vorhaben mitzumachen.“

Fahrenschon versteht nicht, was das Bundesverfassungsgericht erkannt hat: Dass Ehe und Lebenspartnerschaft nicht miteinander in Konkurrenz stehen und eine Priviligierung der Ehe somit nicht erforderlich ist. Wie andere Unionspolitiker auch, tut Fahrenholz so, als hätten Schwule und Lesben die Wahl zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft. Nur so macht ihre Argumentation Sinn.

Wie hieß es noch beim Bundesverfassungsgericht: “Es ist verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe ausgestaltet und mit geringeren Rechten versehen werden müssten.”

Ganz schlimm wurde es aber mit Fahrenholz’ Kollegin Daniela Raab, einer furchtbaren Person (mit Real Player ansehen). Angenommen, Mutter Raab hätte einen schwulen Sohn: Man konnte sich bei diesem Auftritt im Bundestag genau vorstellen, wie sie mit ihm umgehen würde. Sie zeigte den verständnislosesten, kühlsten Auftritt, den man sich vorstellen konnte.

Ihr erster Satz (man stelle sich dazu eine etwa 30-jährige Eiskönigin vor): „Ich möchte mich gar nicht bemühen, nachzuzählen, wie oft wir wegen dieser Thematik nun schon hier zusammengekommen sind.“ – Offensichtlich noch nicht oft genug, gute Frau, also bemühen Sie sich ruhig. „Ein noch Mehr an Gleichstellung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft wird es mit uns nicht geben. Wir akzeptieren die bisherige Gesetzgebung dazu, mehr aber auch nicht.“ Das war ihre Einleitung, und damit war eigentlich auch schon alles gesagt. Außer, dass auch sie unfähig war, das Verfassungsgerichtsurteil zu erfassen: „Alle weiteren Ansätze, die darüber hinausgehen und die insbesondere dazu führen, dass es keinerlei Unterschied mehr zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft geben soll, halten wir für gesellschaftspolitisch verfehlt und außerdem für verfassungswidrig.“

Nochmal für Frau Raab: “Es ist verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe ausgestaltet und mit geringeren Rechten versehen werden müssten.” Was kann man daran nicht verstehen? Wie simpel müsste man gestrickt sein, wenn es nicht nur vorgetäuschtes Unwissen ist?

Raab zeigte keinerlei Mitgefühl. Sie hat mit Sicherheit noch nie darüber nachgedacht oder erfahren, wie es ist, jemanden zu lieben (oder gar für diese Liebe von anderen verachtet zu werden). Wenn es nach ihr ginge, würden sich Schwule und Lesben im Schrank aufhalten oder besser noch in Demut eine Heteroehe eingehen. Der Eindruck, den Raab vermittelte: Schwules Leben ist Leiden, und das ist auch gut so.

Erwähnung finden sollen aber auch all diejenigen Abgeordneten, die sich für eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe ausgesprochen haben. Von der FDP waren das Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, Guido Westerwelle und Volker Kauch, von den Grünen Volker Beck, von der Linkspartei Barbara Höll mit ihrem Gedicht über die Liebe, und von der SPD Brigitte Zypries, Florian Pronold und Christine Lambrecht.

Kategorien: 1:1 · CDU/CSU