Das Bundesverfassungsgericht führt seine Tradition fort, die Sonderstellung der Ehe im Grundgesetz als ein Kann zu begreifen. Wie auch schon bei der Entscheidung zum Lebenspartnerschaftsgesetz hat das Gericht im Urteil zur Kostenübernahme bei der Künstlichen Befruchtung formuliert, dass es dem Gesetzgeber freistehe, andere Lebensformen mit der Ehe gleichzustellen. Eine Verpflichtung nach dem Gleichheitsgrundsatz ergäbe sich jedoch nicht. Vielmehr erlaube das Grundgesetz die Priviligierung von Eheleuten.
Soweit so gut. Es ist in Deutschland also eine Sache der Politik, für die Abschaffung der Diskriminierung anderer Lebensformen einzutreten (vgl. beispielsweise Julia Seeliger von den Grünen).
Nicht verstehen kann ich jedoch die Ausführungen des Gerichts, dass die Ehe „den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft“. Dass die Ehe auf Lebenszeit angelegt sei, ist insofern Unsinn, als dass sie faktisch, wie eine nichteheliche Gemeinschaft auch, nur für den Moment gilt. Ist das gemeinsame Glück vorbei, gehen auch Eheleute vernünftigerweise getrennte Wege – dann als Ex-Eheleute.
Und durch die Eheschließung hat das Kind mehr Chancen, von beiden Eltern betreut zu werden? Was hat das mit dem Trauschein zu tun? Was sagt der Familenstand darüber aus, wer wen wie oft sieht? Kann man sich auch vorstellen, dass Nichtverheiratet sich die Kinderbetreuung teilen? Oder das Ehemänner ihre Kinder nur spätabends schlafend erleben? Das scheint mir doch arg unsinnig zu sein.
Und schließlich seien Ehegatten verpflichtet, ihre Familie zu unterhalten. Na toll. Ist nicht jeder Mensch verpflichtet, seine Kinder zu ernähren? Nun, der Unterschied scheint zu sein, dass der eine Ehepartner den anderen miternähren muss, während der eine Lebenspartner den anderen verhungern lassen darf – und das wäre auch schlecht für die Kinder. Das nehme ich an, aber darf darauf die gesamte Argumentation fußen?
Ich denke, hier wird einer rechtlichen Institution eine Bedeutung beigemessen, die sie faktisch gar nicht hat. Eine vertrauensvolle Partnerschaft ist eine stabile Partnerschaft, mit Eheversprechen genauso gut wie ohne. Das Menschenbild, von dem die Verfassungsrichter ausgehen, ist aber wohl ein anderes. Nämlich dass Menschen ihre Partnerschaften von Gesetzen und Gelübden regeln lassen statt ihr individuelles Glück zu entwickeln. Schade.